Über Uns
Im Yasmin Kollektiv liegt unser Fokus auf dem Medium Podcasting in und mit Menschen aus Westasien und Nordafrika. Doch unser Engagement geht weit darüber hinaus. Wir nutzen Podcasts als Instrument, um Entwicklungszusammenarbeit neu zu gestalten und zu überdenken. Wir zeigen uns solidarisch mit unseren Partner*innen im Ausland und unterstützen sie in ihrer feministischen und sozialen Arbeit. In Deutschland sehen wir unsere Aufgabe in der antirassistischen Arbeit und darin, marginalisierten Stimmen eine Plattform zu bieten. Wir glauben an die Kraft des Dialogs, der Gleichberechtigung und des Austauschs von persönlichen Geschichten, um positive Veränderungen zu bewirken. Willkommen beim Yasmin Kollektiv, wo wir Podcast dazu nutzen mehr Verständnis füreinander zu schaffen
Vereinsmitglieder
Yasmin Kollektiv ist als gemeinschaftlich organisierter Verein verantwortlich für die konzeptionelle Erstellung und Umsetzung von Projekten, ebenso wie die Kommunikation nach außen. Wenn ihr aber eine Frage zu einem thematischen Schwerpunkt oder einem Aufgabenbereich habt, könnt ihr gerne die zuständige Person direkt über ihre Emailadresse erreichen.
Tatjana
Position im Verein: Vorstandsmitglied
Tatjana ist über Beschäftigung mit Anglo- und Lateinamerika schließlich weiter östlich in der WANA-Region gelandet. Geprägt haben sie hier vor allem die Erfahrungen und Begegnungen mit ihrer jordanischen Ersatzfamilie, ihren Mitbewohnern im Libanon sowie Backpacking-Reisen durch Saudi Arabien und den Oman. Derzeit arbeitet sie als Koordinatorin in einem Mehrgenerationenhaus und erlebt dort tagtäglich die Vielfalt aller Menschen.
Katrin
Position im Verein: Vorstandsmitglied
Katrin hat Kunstgeschichte, Archäologie und Politikwissenschaften in Freiburg, Jerusalem, Erfurt und dem Libanon studiert. Im Rahmen ihrer Masterarbeit hat sie sich mit dem inner-kurdischen Konflikt in irakisch-Kurdistan auseinandergesetzt und reiste dafür mehrmals in das kurdische Autonomiegebiet des Iraks. Katrin arbeitet in verschiedenen Projekten von Yasmin Kollektiv mit, wie zum Beispiel beim Mushtarak PodFest, in der Fördermittelaquise und Antragstellung für Aswatona und in der Podcast Produktion für Nahostcast. Neben dem Podcasten ist ihre Leidenschaft die (analog) Fotografie.
Carlotta
Position im Verein: Vorstandsmitglied
Ob an der Corniche in Alexandria oder im tunesischen Gabes, beim Wandern in den algerischen Bergen oder Flanieren durch Beiruts oder Istanbuls enge Gassen - Laufen und Fahrradfahren sind ihre Lieblingserkundungsarten im Alltag wie auf Reisen. Nach einem Studium der Urbanistik, verfiel Carlotta der arabischen Sprache und folgt dieser seitdem von Nordafrika über Westasien bis in die Straßen Neuköllns. Dabei gibt es allerlei zu erleben und hinterfragen: seien es gelebte Politiken, zivilgesellschaftliches Engagement und die Rolle von Kunst und Kultur in Gesellschaften. Carlotta ist fasziniert vom Leben in Städten in Westasien und Nordafrika und auch darüber hinaus. Insbesondere interessieren sie dabei zivilgesellschafliche Perspektiven von Frauen und Queers. Am liebsten erwandert und erläuft sie sich deren Wege und macht sich mittlerweile mit systemischen Arbeiten auf zu neuen Perspektiven.
Rasha Aldeeb
Position im Verein: Vorstandsmitglied
Rasha machte ihre Ausbildung zur Podcasterin von Dezember 2014 bis Januar 2016. Danach arbeitete sie als Produzentin für verschiedene Podcasts. Dabei war sie die erste Podcasterin in Ägypten, die feministische Themen in den Vordergrund rückte. Gemeinsam mit Yasmin Kollektiv möchte Rasha einen Beitrag dazu leisten Frauen in der WANA-Region zu unterstützen ihren Stimmen durch Podcasting und Storytelling Ausdruck zu verleihen. Die von ihr produzierten Podcasts sind unter anderem: Teh Marbota Podcast, black box, jasmin aroma, story about them, she has voice, Al walkman, Wams application, Al podcast, mkany mkank mit der Robert Bosch Stiftung , Lamtna in Kooperation mit care international. Mit Katrin zusammen organisierte Rasha 2023 das Mushtarak PodFest. Das erste und dazu noch sehr erfolgreiche Podcast Festival in Ägypten.
Julia
Position im Verein: Kassenprüferin, Vorstandsmitglied
Julia arbeitet als Journalistin im Libanon. Sie hat Journalistik, Politik, Soziologie und Geschichte der WANA Region studiert, unter anderem in Marokko und im Libanon. Für ihre Masterarbeit war sie in Ägypten unterwegs und hat Auslandskorrespondent*innen und ihre Vermittler zu ihrer Arbeit interviewt. Sie lebt in Beirut und berichtet als Korrespondentin unter anderem für die taz und den Deutschlandfunk über urbane Kultur, Gender und Fragen der sozialen Gerechtigkeit im Libanon und in der Region.
Svenja
Position im Verein: Präsidentin
Svenja hat Geschichte und Kulturanthropologie in Mainz studiert und war schon in Jordanien, Libanon, Ägypten, Oman und Saudi Arabien unterwegs. Während ihrer Aufenthalte im Nahen Osten hat sie vor allem die landestypische Küche ausprobiert, viel gegessen und gekocht! Inzwischen macht sie sogar ein Fatteh al hummus, das von einigen Syrern mit dem Prädikat „wirklich gut“ (höchstmögliche Auszeichnung!) versehen worden ist. Ihre Erfahrungen in und die Neugier auf diese Region und ihren Kulture(en) gibt Svenja mittlerweile als Interkulturelle Trainerin im Rhein-Main Gebiet weiter.
Immanuel
Immanuel hat Geschichte studiert und anschließend Erzieher. Momentan macht er ein Studium als Grundschullehrer. Immanuel hat während seiner Studienzeit viele Erfahrungen im Aufbau von Vereinen und Vereinstätigkeiten gesammelt. Sein geschichtliches Studium verbindet ihn mit der WANA-Region ebenso wie seine Affinität zur libanesischen Küche.
Hannes
Hannes ist leidenschaftlicher Lehrer einer Berliner Gesamtschule, der im Klassenraum auch gerne mal über den Nahostkonflikt diskutiert. Er teilt unsere Liebe zum Libanon – kulinarisch deckt er aber die gesamte WANA-Region ab. Neben Inspiration und stetiger Unterstützung, leiht uns Hannes auch als Synchronsprecher seine Stimme und ist mittlerweile aktives Mitglied von Yasmin Kollektiv.
Hajar
Hajar, eine leidenschaftliche marokkanische Podcasterin, die sich sehr für Kultur, Anthropologie und jüdische Studien interessiert, hat sich auf eine Reise begeben, die sie zu einem Master in vergleichender Literaturwissenschaft in Agadir führte. Von Fernweh und unstillbarer Neugier getrieben, fasste sie den mutigen Entschluss, aus der Ferne zu arbeiten, während sie das Jahr 2022 ausgiebig bereiste. Der Höhepunkt ihrer Reise war eine Rucksacktour durch Ägypten, bei der sie einen Tauchschein für Fortgeschrittene erwarb. Sie war eine der ersten Teilnehmerinnen des Aswatona-Programms, das sie für das beste Netzwerk hält, dem sie angehören kann. Zurzeit wohnt sie in Polen und sucht eifrig nach neuen Möglichkeiten zum Lernen und zur persönlichen Weiterentwicklung.
Sabreen
Position im Verein: Vorstandsmitglied
Sabreen Taha ist Journalistin, Produzentin und Storytellerin aus Jerusalem. Sie hat einen Master-Abschluss mit einem Fulbright-Stipendium von der New York Film Academy in Los Angeles, Kalifornien, und einen Bachelor of Arts von der Birzeit University. Sabreen über zehn Jahre Arbeitserfahrungen in der Produktion von journalistischen Inhalten und hat mit renommierten Mediennetzwerken wie Reuters, Al Jazeera, Sky News und vielen anderen zusammengearbeitet. Das Schreiben und Recherchieren von Geschichten ist ihre leidenschaftlich und sie ist immer bereit ihre neuen Ideen umzusetzten.
Unsere Geschichte
Aswatona geht in eine zweite größere Runde und Yasmin Kollektiv stellt ein 8-köpfiges Projektteam. Hier werden ehemalige Teilnehmer*innen als Mentor*innen für eine neue Kohorte junger aufstrebender Podcaster*innen inkludiert und es folgt ein Training of Trainers.
Parallel dazu starten wir viele andere Podcast Projekte und Trainings - mehr dazu unter Unsere Projekte .
Unser Team kann das Projekt Unsere Stimmen – اصواتنا (Aswatona) gemeinsam mit MitOst e.V verwirklichen und wird durch das Auswärtige Amt gefördert. Aswatona zielt auf eine Vernetzung von arabischsprachigen Podcaster*innen in Nordafrika und Westasien ab und entwickelt daraus ein transnationales Podcastformat mit einer engen Community.
Um unsere Aktivitäten rund um den Podcast auszuweiten und eine langfristige Finanzierung unseres Herzensprojekt zu sichern, gründen wir am 20.02.2020 den Nahostcast e.V.
Nach der erfolgreichen Nominierung in der Kategorie FAIRMitteln, gewinnen wir in Frankfurt die Auszeichnung der Karl-Kübel-Stiftung zur Föderung von entwicklungspolitischem Engagement.
Kurz vor Weihnachten treffen wir uns gemeinsam im Schwarzwald. Viel ist im letzten Halbjahr passiert und das kommende Jahr will geplant werden.
Die DAFG lud uns in Berlin zu einer ersten öffentlichen Vorstellung unseres Podcastes ein. Danke an alle Teilnehmer*innen für das tolle Feedback an diesem Abend!
Unsere Mitstreiter*innen
Linda
Lindas Liebe zur WANA-Region begann vor vielen Jahren während ihres Ethnologie- Studiums mit einem Arabisch-Sprachkurs. Damals realisierte sie wie wunderschön diese Sprache ist, aber auch wie wenig sie über den arabischsprachigen Raum wusste. Seitdem versucht sie jede Gelegenheit zu ergreifen, um ein besseres Verständnis der Geschichte(n) und vielfältigen Kultur(en) dieser Region zu erhalten. Dabei führte sie ihr Weg in den Nahen und Fernen Osten nach Erfurt, Beirut, Jerewan und das kirgisische Osch. Als Mitgründerin unseres Vereins hat sie zudem unsere Projektentwicklung entscheidend mitgeprägt.
Robin
Als Mitgründer des Vereins ist Robin leidenschaftlich sprachaffin und unser erster Ansprechpartner, was jegliche Tücken und Fragen der arabischen Sprache betrifft. Er beschränkt sich jedoch selten auf eine Sprache und widmet sich derzeit auch viel dem Türkischen. Als Gastexperte in unserem Podcast analysiert er mit uns enthusiastisch die Situation syrischer Geflüchteter in der Türkei und das politische Klima in Kurdistan.
Stella
Stella forscht als Doktorandin beim Orient Institut zur Beziehung der ehemaligen DDR mit den Staaten der WANA-Region. Für die Forschung hat sie sich bereits im Master ins Beiruter Verkehrsgetümmel geworfen und uns bei Nahostcast von Ihren Erfahrungen und Beobachtungen mit Taxifahrern in Beirut berichtet.
Amine
Aufgewachsen im tunesischen Sfax, wusste er schon früh, dass er gerne mehr von der Welt sehen, andere Sprachen und Kulturen kennenlernen wollte. Mit seinem Medizinstudium im Gepäck hat ihn der Fachkräfteengpass Deutschlands ins beschauliche Thüringen verschlagen. Über seine Erfahrungen als Facharzt, aber auch seine Leidenschaft für gutes Bier und Bratwurst, redet er mit uns im Nahostcast.
Salwa
In Casablanca, einer Hafenstadt an der Westküste Marokkos, geboren, beschäftigt sich Salwa mit Wasseringenieurwissenschaften und Ressourcenmanagement. Zum Thema Umweltschutz lebt sie ihre Kreativität nun mit einem Kinderbuch aus, ist nebenher aber auch immer für Gespräche über Feminismus und Politik zu haben.
Ayşê
Ayşê erkundschaftet derzeit Berlin zum Wohnen, Studieren und Arbeiten. Am liebsten kleckert und kleckst sie mit Farbe und zückt – leider nicht genug – die Saiten ihres Tembûrs in der Freizeit. Nach ganz viel Malocherei in politischen Organisationen und einer sehr prägenden Tunesienreise vor einigen Jahren, fand sie ihren Weg in den Vorstand des Vereins dis:orient e.V.. Doch “was ist eigentliche dieser (Dis-)Orientalismus”? dis:orient e.V.. But , what the hell is (dis)orientalism?“
Hamed
Hamed kommt aus dem kleinen Ort Samail im Oman, der von den Leuten vor Ort wie "Smile“ ausgesprochen wird. Durch den Beruf seines Vaters als Polizist ist er schon als Kind viel im Oman herumgereist und diskutiert mit uns die Entwicklung des Sultanats. Seine Botschaft? „Viele Leute haben vielleicht noch nie von diesem Land gehört, aber ich denke die Welt kann so einiges in Sachen Frieden und Zusammenleben vom Oman und seinem Sultan lernen. Jeder von uns kann dazu beitragen, die Welt zu einem friedvolleren und freundlicheren Ort zu machen.”
Lydia
…wurde nach Schule und Studium schmerzlich bewusst wie wenig sie von der Welt weiß, dann ist sie losgereist. Und jetzt ist sie immer noch unterwegs, aber genauso fest zu Hause. Mit Nahostcast hat sie über ihre transnationale Theaterproduktion “das nackte gute Leben” und das Potential von Theater bei politischen Umwälzungen in der arabischen Welt gesprochen
Sami
… ist libanesischer Schriftsteller, Dichter, Komponist und bildender Künstler, der in Beirut lebt. Anfang der 1980er Jahre studierte er an der Londoner Filmschule, zwischen 2000 und 2016 war er der musikalische Designer und Direktor der Kosmetikmarke MAC. Im Jahr 2019 hat er seine Memoiren veröffentlicht, ‘Heal the Boy’. Derzeit arbeitet er an einem dritten fiktionalen Roman und an einem zweiten Album, das in diesem Jahr veröffentlicht wird. Bei Nahostcast spricht er mit uns vor allem über die Rolle von Kunst und Musik in der libanesischen Revolution.
Tom
….kommt ursprünglich aus den USA, ist jedoch mit einer Libanesin verheiratet und lebt und arbeitet seit über zwanzig Jahren als Musiklehrer in Beirut. 1994 wurde er zum Professor am libanesischen Musikkonservatorium ernannt und ist zudem Saxophonist im libanesischen Philharmonie Orchester. Darüber hinaus ist Tom leidenschaftlicher Aktivist in Beirut: Seit vielen Jahren hat er seine eigene Kampagne, die fordert das Staatsangehörigkeitsgesetz von 1925 zu reformieren – das Gesetz hält seine Tochter davon ab, die libanesische Staatsangehörigkeit ihrer Mutter zu bekommen. Dabei wurde sie in Beirut geboren und hat ihr ganzes Leben im Libanon verbracht. Mit uns hat er über die Bedeutung von Musik und Kunst in der Revolution im Libanon gesprochen.
Prof. Omar Kamil
… ist Vertretungsprofessor am Lehrstuhl für die Geschichte Westasiens der Universität Erfurt, der sich besonders mit dem Judentum in der Region und politischen Kulturen auseinandersetzt. Für uns hat er ein kleines Stück zum Thema Erinnerungskultur aufgenommen: “8. Mai 1945 – Gedenken an das Massaker von Sétif, Algerien.”
Asghar
..hat 2016 die Organisation ‘Drop and Ride’ in Kabul, Afghanistan, gegründet: “Drop” – eine Waffe niederlegen – und “Ride” – als Alternative dazu Fahrrad zu fahren. Der Verein ist aus einer Initiative junger Menschen entstanden, die soziale Probleme durch Sport thematisieren wollten und sportliche Betätigung für Jungen und Mädchen möglich macht. Drop and Ride versucht einen sicheren Raum für Sport, Austausch und Bildung für die Jugend Kabuls zu schaffen. Mittlerweile hat der Club 50 Mitglieder und ist ein wichtiges und einzigartiges Angebot in einer krisengeschüttelten Stadt wie Kabul geworden.
Wais
…kommt ursprünglich aus Afghanistan, ist jedoch zu Zeiten des afghanischen Bürgerkrieges 1990 als Geflüchteter in Peshawar Pakistan geboren. Noch knapp vor der Taliban-Herrschaft schaffte er es mit der Familie nach Deutschland. Doch auch nach vergangenen Jahrzehnten kann er nicht loslassen. Ganz im Gegenteil, denn sein Leben war und ist zu sehr von den Ereignissen vor Ort geprägt. Heute fühlt er sich Afghanistan und der Region Westasien und Nordafrika (WANA) näher denn je und setzt sich vor allem durch den Verein dis:orient damit auseinander. Wenn es mal nicht um WANA gehen soll, ist er am liebsten sportlich unterwegs oder verbringt gerne Zeit mit Familie und Freunden, wo er am besten abschalten kann.
Keivan
Keivan machte sich für sein Masterstudium auf den Weg von Teheran nach Thessaloniki. In seiner Freizeit spielt er Basketball, lebt seine künstlerische Ader beim Zeichnen aus und redet mit großer Vorliebe über persische Geschichte und Herr der Ringe. Mit uns hat er über den Alltag in Teheran und öffentlichen und privaten Raum im Iran gesprochen.
Seyran
… lebte sechs Jahre lang unter Kriegsbedingungen im syrisch-kurdischen Afrin bis sie 2018 nach Deutschland kam. Seit einem Jahr wohnt sie in Berlin und studiert im Master Chemie. Neben Kurdisch und Arabisch spricht sie auch Englisch, Deutsch und einiges an Türkisch. Darüber hinaus interessiert sie sich für Politik, Menschen- und insbesondere Frauenrechte. Ihr Traum: Eine Tasse Kaffee in einer Mondnacht in einer Welt ohne biologisch, politische und nukleare Kriege.
Izzat
… wurde in Usbekistan geboren und fand seine zweite Heimat in Berlin. Er arbeitet daran, Räume zu schaffen, in denen Menschen voneinander lernen und gemeinsam gewaltfrei ihre Gemeinschaften verändern können. Seine Freizeit verbringt er gerne mit seiner Familie und erkundet mit Vorliebe Berlin.
Guljan
… stammt ursprünglich aus Usbekistan und lebt seit mittlerweile sieben Jahren in Berlin. Den Großteil ihrer Energie widmet sie der Erkundung der europäischen Zivilgesellschaft und des sozialen Unternehmertums weltweit. Gerne unterhält sie sich über Zentralasien, dessen Identität und die internen Transformationsprozesse in Usbekistan.
Waffa
… lebt zurzeit als Exilant in Berlin, aber seine Heimat liegt im Nord-Westen des Irans in den kurdischen Gebieten. Aufgrund seines politischen Aktivismuses musste er den Iran verlassen und lebte eine Zeitlang in Suleymaniah, Nordirak und der Türkei bevor er nach Deutschland kam. Waffa liebt das Schreiben und die Literatur.
Malte
…nach vorherigen Stationen in Berlin und Hamburg, ist er nun aktuell im Südosten Deutschlands fleissig am Boote bauen, jedoch auch schon sehr gut bekannt mit Istanbuls Hügeln und Gassen. Für Nahostcast leiht er uns seine Stimme für so manche Synchronisierung, zum Beispiel für eine Diskussion über den omanischen Sultan.
Unsere Satzung
Gegründet wird der Verein am 20.02.2020 von Alumni unterschiedlicher Studienvergangenheiten mit dem gemeinsamen Interesse an Geschichte, Politik und Gesellschaft in Nordafrika und Westasien. Vorstellungen über diese kontrastreichen und diversen Regionen und Länder sind im europäischen Raum oft negativ besetzt oder werden exotisiert. Daher setzt sich der Verein im Sinne von Brückenbauer*innen dafür ein, „orientalischen“ Stereotypen entgegenzuwirken und koloniale Machtstrukturen abzubauen. Als besonders wichtig erachten wir dafür persönliche Gespräche mit unserem Umfeld und Expert*innen sowie den Austausch von Ideen. Dadurch versuchen die Vereinsmitglieder immer wieder, die eigenen Positionen, Vorstellungen und Einschätzungen kritisch zu hinterfragen und nicht ‚über‘ den Nahen Osten zu diskutieren, sondern mit den Menschen aus der Region in einen Dialog zu treten.
(1) Der Verein führt den Namen „Yasmin Kollektiv“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Nach der Eintragung lautet der Name „Yasmin Kollektiv e. V.“.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Hochheim am Main.
(3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.
Zwecke des Vereins sind:
a) Die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
b) Förderung der Volksbildung
c) Förderung der Entwicklungszusammenarbeit
(2) Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch
a) das Initiieren und Fördern von Projekten, Veranstaltungen, Workshops und Initiativen, die sich im weitesten Sinne mit den Regionen Westasiens und Nordafrikas beschäftigen und dabei das Ziel haben, Anti-Rassistische Arbeit zu leisten, Stereotypen und koloniale Machtstrukturen aufzubrechen und für eine vielfältige, tolerante und feministische Gesellschaft einzutreten;
den Austausch von Inhalten über Geschichte, Politik, Gesellschaft Deutschlands und den Regionen Nordafrikas und Westasiens im Rahmen von Vorträgen, Gesprächen, Foren und Publikationen sowie die Förderung der Begegnung zwischen Deutschen und Menschen unterschiedlichster Herkunftsgeschichten und die Betreuung von Gästen in Deutschland, um insbesondere jungen Menschen Zugang zum politischen Diskurs zu ermöglichen, Perspektiven aufzuzeigen, Blickwinkel zu verändern und gemeinsamen Dialog zu fördern;
b) politische Bildungs- und Vermittlungstätigkeit und die Herausbildung von Fertigkeiten, die Mitglieder und Außenstehende in die Lage versetzen, sich selbst eine politische Meinung zu bilden, politische Wahrnehmungsfähigkeit zu schaffen und politisches Verantwortungsbewusstsein zu fördern. Dazu werden Bildungsveranstaltungen, Schulprojekte, Konferenzen und Diskussionsrunden durchgeführt, Online- und Printmedien unentgeltlich verbreitet sowie Partnerschaften mit anderen steuerbegünstigten Vereinen, Ämtern, Universitäten und ähnlichen Institutionen aufgebaut mit dem Ziel der Würdigung der demokratischen Grundprinzipien sowie der Vernetzung der Mitglieder mit Expert*innen und der Öffentlichkeit;
c) die Verwirklichung von thematischen und regionalen Kooperationsprogrammen zum multidisziplinären Austausch im Sinne einer kritischen und postkolonialen Berichterstattung;
sowie die Durchführung, Unterstützung und Begleitung von Bildungsprojekten zur Förderung der gesellschaftlichen Entwicklung in Ländern, die dazu aus eigener Kraft und zu den üblichen internationalen Austauschverhältnissen nicht in der Lage sind.
(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(4) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
(5) Begünstigungen einzelner Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung sind ausdrücklich ausgeschlossen.
(1) Es wird unterschieden zwischen aktiven und fördernden Mitgliedern. Es steht jedem Mitglied frei zu entscheiden, welche Art der Mitgliedschaft es wählt. Die Art der Mitgliedschaft muss dem Vorstand angezeigt werden.
a) Aktives Mitglied kann jede*r werden, der*die die Arbeit des Vereins mit sei- nen*ihren eigenen Fähigkeiten tatkräftig unterstützen möchte. Aktive Mitglieder sind in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt.
b) Förderndes Mitglied kann jede Person werden, die die Bestrebungen des Vereins finanziell fördern möchte, ohne zwangsläufig aktiv an dessen Arbeit teilzuhaben. Fördernde Mitglieder werden regelmäßig über die Aktivitäten des Vereins informiert. Sie sind in der Mitgliederversammlung nicht stimmberechtigt.
(2) Der Wechsel zwischen aktiver und fördernder Mitgliedschaft ist schriftlich dem Vorstand zu erklären und von der Mitgliederversammlung zu beschließen.
(3) Die Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszweckes an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
(4) Die Mitglieder leisten einen jährlichen Beitrag. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge, die Fälligkeit, die Art und Weise der Zahlung sowie zusätzliche Gebühren, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verwendung eines anderen als der nach der Beitragsordnung vorgesehen Zahlungsweise, regelt die von der Mitgliederversammlung zu verabschiedende Beitragsordnung.
(5) Der Vorstand wird ermächtigt, Beiträge auf begründeten Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen.
(6) Mit der Bekanntgabe ihrer E-Mail-Adresse erklären sich die Mitglieder, vorbehaltlich eines ausdrücklichen Widerspruchs, bereit, auf diesem Weg Einladungen zu Mitgliederversammlungen und Veranstaltungen sowie Informationen zu erhalten.
(7) Alles Weitere regelt die von der Mitgliederversammlung zu verabschiedende Beitragsordnung.
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.
(2) Die aktive und fördernde Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung und Annahme durch den Vorstand erworben.
(3) Es besteht die Möglichkeit der Ehrenmitgliedschaft nach § 10.
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste oder Austritt aus dem Verein.
(2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand, wobei die Kündigung bis zum Ende des Kalenderjahres eingegangen sein muss. Eine Zahlungsverpflichtung für rückständige Beiträge wird durch die Kündigung nicht aufgehoben.
(3) Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz schriftlicher Mahnung und Ankündigung der Streichung mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in Höhe von zwei Jahresbeiträgen im Rückstand ist.
(4) Verletzt ein Mitglied schuldhaft und in grober Weise die Interessen des Vereins, kann es aus dem Verein mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung, wobei eine Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen erforderlich ist.
b) Acceptance of the report of the auditors;
c) Discharge of the Executive Board;
d) Election of the presidents;
e) Election of the treasurer;
f) To take note of the financial plan;
g) Amendments to the Statutes;
h) Resolution and amendment of the Rules of Procedure of the General Assembly;
i) To resolve and amend the Rules of Contribution;
(3) The ordinary General Meeting shall be convened at least once a year by the board. Members who have deposited an e-mail address with the Executive Board receive the invitation by electronic mail. Proof of the timely and proper invitation is the dispatch of the invitation to the last address known to the Association.
(4) Members shall be invited in writing, stating the agenda and giving at least two weeks’ notice.
(5) The general meeting can be held as a presence meeting or as a virtual general meeting. The virtual general meeting shall be held by dialing in all participants to a video or telephone conference. A combination of meeting and virtual general meeting is possible by giving the members the opportunity to participate in the face-to- face meeting via video or telephone conference. The Executive Board shall decide on the form of the general meeting and communicates this in the invitation to the general meeting.
(6) The general meeting shall be chaired by the chairperson or, if the chairperson is unable to attend, by the deputy chairperson.
(7) Every general meeting convened in accordance with the statutes shall constitute a quorum regardless of the number of members present. Each active member has one vote. The right to vote is not transferable.
(8) The general meeting passes its resolutions with a simple majority of the valid votes cast, unless the statutes provide otherwise. Abstentions are considered invalid votes. A tie vote shall mean rejection.
(9) Amendments to the Articles of Association require a two-thirds majority of the valid votes cast. Amendments to the purpose of the association require a three-quarters majority of the valid votes cast. Emergency motions to amend the Articles of Association are excluded. Proposals for amendments to the Articles of Association that are not on the agenda shall be dealt with at the next general meeting.
(10) In the case of a virtual general meeting, resolutions shall be passed by voting via the Internet.
(11) The general meeting shall elect a chairperson. A protocol of the general meeting has to be written, which shall be signed by the chairperson and the secretary.
(12) At the request of a member, votes shall be held in secret and in writing.
(13) An extraordinary general meeting is to be convened by the board if this is necessary in the interest of the Association or if 10% of the members request it in writing, stating the purpose and the reasons. Extraordinary meetings are held in principle as virtual meetings.
(14) Everything else is regulated by the rules of procedure decided by the general meeting.
(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus zwei Präsidenten*innen, dem*der Schatzmeister*in, und vier Beisitzer*innen.
(2) Der Vorstand führt die Geschäfte im Sinne der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Der Vorstand ordnet und überwacht die Angelegenheiten des Vereins und berichtet der Mitgliederversammlung über seine Tätigkeit. Der Vorstand ist berechtigt, für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen. Er kann verbindliche Ordnungen erlassen.
(3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Wiederwahl ist zulässig.e) Auf Antrag eines Mitgliedes sind Personenwahlen geheim und schriftlich abzuhalten.
f) Zu Vorstandsmitgliedern können nur Mitglieder des Vereins gewählt werden.
g) Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitglieds.
(1) Amtsträger*innen, Mitglieder und Mitarbeiter*innen des Vereins haben einen Anspruch auf Aufwendungsersatz nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto und Telefonkosten. Die Erstattung setzt die vorherige Auftragserteilung durch den Vorstand voraus und erfolgt nur in dem Umfang und in der Höhe, wie sie durch die gesetzlichen Vorschriften als steuerfrei anerkannt ist.
(2) Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von drei Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendung mit prüffähigen Belegen und Aufstellungen nachgewiesen werden.
(3) Der Vorstand wird ermächtigt, für Tätigkeiten im Dienst des Vereins entsprechende Ordnungen zu beschließen oder einzelne Verträge abzuschließen. Das gilt auch für Aufwendungsersatz. Die steuerlichen und gemeinnützigkeitsrechtlichen Grenzen sind einzuhalten.
(4) Die Mitgliederversammlung kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse beschließen, dass Organämter in angemessener Höhe entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer pauschalisierten Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 a EStG ausgeübt werden. Die Entscheidung über Vertragsinhalte und Bedingungen legt die Mitgliederversammlung fest.
(1) Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte zwei Rechnungsprüfer*innen für die Dauer von zwei Jahren. Wiederwahl ist zulässig. Auf Antrag eines Mitglieds ist die Wahl geheim und schriftlich abzuhalten.
(2) Die Rechnungsprüfer*innen haben das Recht, die Kasse und die Bücher des Vereins jederzeit einzusehen und zu prüfen. Sie haben die Jahresrechnung des Vereins zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfung in der Mitgliederversammlung zu berichten.
Durch die Mitgliederversammlung können Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder werden bis zum Widerruf durch die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit ernannt. Sie sind von der Entrichtung von Beiträgen befreit.
(1) Für eine Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der in einer Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen erforderlich.
(2) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck einberufenen, Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zum Auflösungsbeschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln aller in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen erforderlich.
(3) Bei Auflösung des Vereins (nach Beschluss der Mitgliederversammlung) oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der internationalen Gesinnung und Völkerverständigung, die Förderung der Volksbildung oder der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit im Geltungsbereich der Abgabenordnung.
Der Emailverkehr ist dem Schriftverkehr gleichgesetzt. Diese Satzung wurde auf der Gründungsversammlung am 20.02.2020 in Hochheim errichtet.